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Burgerversammlung

Die Versammlung der Burgerkorporation Dittingen hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

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  • Sie wählt die Mitglieder des Burgerrats

  • Sie wählt die Kontrollstelle

  • Sie wählt die Stimmenzähler für die jeweilige Versammlung

  • Sie genehmigt das Budget der Burgerkorporation Dittingen

  • Sie genehmigt die Rechnung der Burgerkorporation Dittingen

  • Sie kann die Statuten der Burgerkorporation erlassen, ändern oder aufheben.

  • Sie ist verantwortlich für die Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte, die die Veränderung des Burgergutes betreffen

  • Sie genehmigt finanzielle Aufwendung ausserhalb des Budgets, wenn der pro Geschäft involvierte Betrag von CHF 10'000.00 überschreitet

  • Sie entscheidet über die Aufnahme neuer, bzw. den Ausschluss bisheriger Mitglieder der Burgerkorporation Dittingen

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